Weiterführende Schulen

 

Welche Schule für mein Kind?

 

Wir laden Sie herzlich ein, die Beratungs- und Informationsangebote der Grundschule und der aufnehmenden Schulen zu nutzen!

  • Informationsabend der weiterführenden Schulen in der Grundschule (November)

  • Informationstage der aufnehmenden Schulen

  • Beratungsgespräche in der Grundschule (Dezember)

  • Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe durch die Klassenkonferenz (Januar)

  • Schriftliche Mitteilung der Empfehlung mit dem Halbjahreszeugnis

  • Entscheidung der Eltern, welche Schulart ihr Kind besuchen soll

  • Anmeldung an weiterführenden Schulen

    • Anmeldeformular der Grundschule

    • Vorlage des Halbjahreszeugnisses

    • Die Eltern sind nicht verpflichtet, der aufnehmenden Schule die Empfehlung der Grundschule zu übermitteln.

  • Information der Grundschule über die Anmeldung

 

 

Weiterführende Schulen in Wohnortnähe

 

 Auszug aus der „Übergreifenden Schulordnung“ § 15 Aufnahme

  1. Voraussetzung für die Aufnahme in die Orientierungsstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Grundschule.
  2. Die Eltern entscheiden auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, welche Schulart der Schüler besuchen soll.
  3. Die Eltern melden den Schüler in der Zeit vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule an, für die sie sich entschieden haben. Sie verwenden dabei das von der Grundschule übergebene Formular und legen das letzte Halbjahreszeugnis vor. Sie setzen die Grundschule von der Anmeldung in Kenntnis. Die Eltern sind nicht verpflichtet, der aufnehmenden Schule die Empfehlung der Grundschule zu übermitteln.
  4. Die Grundschule und die aufnehmende Schule bieten den Eltern eine Beratung zur Wahl der Schullaufbahn an.