Beratung

Andrea Pfefferle

Beratungslehrerin 

Ausbildung an der

Schulpsychologischen Beratungsstelle

Freiburg

Kontakt: andrea.pfefferle@zsl-rsfr.de

Grundsatz der Elternarbeit

 

Elternhaus und Schule begegnen sich auf gleicher Augenhöhe. Die Zusammenarbeit ist geprägt vom gemeinsamen Ziel, die Schule für die Kinder weiter zu entwickeln und für jedes Kind möglichst optimale Entwicklungschancen zu bieten.

 

Grundsatz: Schulen lernen von und mit Eltern

 

Schule und Eltern - Partner im Schulalltag

Im Schulgesetz ist festgeschrieben, dass Schule und Eltern gemeinsam das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung gewährleisten. 

Das Erziehungsrecht der Eltern und der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag sind in der Schule einander gleichgeordnet. Die gemeinsame Erziehungsaufgabe verpflichtet zu vertrauensvollem partnerschaftlichem Zusammenwirken, zur gegenseitigen Unterrichtung und Hilfe in allen für das Schulverhältnis bedeutsamen Fragen sowie zur Aufgeschlossenheit und Offenheit im Umgang miteinander. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Eltern die Schule. Sie können schulische Vorhaben fördern und Aufgaben übernehmen.